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   OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07   

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https://dejure.org/2007,4914
OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07 (https://dejure.org/2007,4914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.2007 - 26 Sch 8/07 (https://dejure.org/2007,4914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 26 Sch 8/07 (https://dejure.org/2007,4914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1037 Abs. 3
    Kein Befangenheitsgrund wegen Beitrag des Bevollmächtigten einer Schiedspartei in Schriftenreihe des Schiedsrichters als Mitherausgeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über ein Ablehungsgesuch gegen den Vorsitzenden eines Schiedsgerichts; Rechtsschutzbedürfnis eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein Ablehungsgesuch gegen den Vorsitzenden eines Schiedsgerichts nach Beendigung des ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 801
  • SchiedsVZ 2008, 96
  • BauR 2008, 1038
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 10 SchH 3/01

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07
    Die Grundsätze dieser Entscheidung gelten auch heute noch (vgl. OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003 134 ff; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 1037 Rz. 5; Münch-Kom, ZPO, 2. Aufl., § 1037 Rz. 12, 17; Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1037 Rz. 4; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Rz. 17).

    Der Gesetzgeber wollte sich damit vielmehr bewusst an Art. 12 Abs. 2 des UNCITRAL Model Law anlehnen und damit eine für ausländische Parteien nur schwer nachvollziehbare Verweisung auf nationale Verfahrensvorschriften vermeiden (BT-Drucks. 13/5274, S. 40; vgl. auch OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134 ff).

  • BGH, 12.12.1963 - VII ZR 23/62

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07
    Schon der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12.12.1963 (BGHZ 40, 342) die Auffassung vertreten, dass ein über die Ablehnung eines Schiedsrichters anhängiges Verfahren auch dann fortzusetzen ist, wenn der Schiedsspruch ergeht und niedergelegt wird.

    Darüber hinaus ist eine Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht anfechtbar (§ 1065 Abs. 1 ZPO); mit der Rechtskraft des Beschlusses ist der Ablehnungsgrund endgültig erledigt und auch für das nachfolgende Aufhebungsverfahren bindend (vgl. BGHZ 40, 342; Schwab/Walter, a.a.O., Rz. 25), während Beschlüsse im Aufhebungsverfahren mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar sind (§ 1065 Abs. 1 ZPO).

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07
    Zwar wird insoweit zum Teil die Auffassung vertreten, der Ablehnungsgrund könne dann nur noch mit dem gegen die Endentscheidung statthaften Rechtsmittel als Verfahrensfehler geltend gemacht werden (vgl. BGH, MDR 2007, 288; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 46 Rz. 18 a m.w.N.).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der weiteren von der Schiedsklägerin vorgetragenen Umstände betreffend die beruflichen Verflechtungen zwischen dem abgelehnten Richter und dem Bevollmächtigten der Schiedsbeklagten zu 14 - 19. Grundsätzlich sind nur enge persönliche oder geschäftliche Beziehungen zwischen dem Richter und einem Verfahrensbeteiligten geeignet, die Unparteilichkeit eines Richters in Frage zu stellen (vgl. BGH, BGHReport 2005, 1350; OLG Naumburg, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 24.05.2006 - 2 Sch 2/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen der Art und Weise der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07
    Auch die Art der Auseinandersetzung eines Richters mit dem Ablehnungsantrag kann im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Bremen, SchiedsVZ 2007, 53, 54; OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, wobei es dem Richter nicht versagt ist, den zur Ablehnung führenden Vorgang mit der gebotenen Zurückhaltung auch wertend zu beurteilen (OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf

    Die Antragstellerin verweist in ihrer Entgegnung unter anderem darauf, dass nach dem Urteil des vormals für Rechtsstreitigkeiten über Schiedsvereinbarungen und Schiedssprüche zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 1963 (VII ZR 23/62, BGHZ 40, 342; dem folgend: OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2008, 801; Beschluss vom 12. Juli 2007 - 26 Sch 9/07, juris Rn. 13, insoweit nicht in OLGR 2008, 195 abgedruckt; OLG München, Beschluss vom 17. August 2010 - 34 SchH 8/10, juris Rn. 34; vgl. aus dem Schrifttum auch MüKoZPO/Münch, 4. Aufl., § 1037 Rn. 37; Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl., § 1037 Rn. 7; Nacimiento/Abt in Böckstiegel/Kröll/Nacimiento, Arbritation in Germany, § 1037 Rn. 23; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 1037 Rn. 4) ein über die Ablehnung eines Schiedsrichters anhängiges gerichtliches Verfahren auch dann fortzusetzen sei, wenn zwischenzeitlich ein Schiedsspruch zur Hauptsache ergangen ist.
  • OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen

    Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an der begehrten Feststellung ist daher über den abschließenden Schiedsspruch hinaus vorhanden und das Ablehnungsverfahren ist fortzusetzen (siehe BGHZ 40, 342; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96; Hk-ZPO/Saenger 5. Aufl. § 1037 Rn. 6).

    Hinzu kommt der Gesichtspunkt, dass - anders als in den Verfahren nach § 1040 ZPO sowie § 1059, §§ 1060 ff. ZPO (siehe § 1062 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 ZPO) - im Ablehnungsverfahren (§ 1037 ZPO) die Rechtsbeschwerde nicht stattfindet (§ 1065 Abs. 1 ZPO; siehe auch OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96/99).

    Für die Beurteilung gelten trotz unterschiedlicher gesetzlicher Fassung im Wesentlichen die gleichen Maßstäbe wie für die Befangenheit eines staatlichen Richters (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO; KG SchiedsVZ 2010, 225; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96/99; MüKo/Münch ZPO § 1036 Rn. 30; Hk-ZPO/Saenger § 1036 Rn. 7 ff.).

  • KG, 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

    Befangenheit des Schiedsrichters: Beachtung der für Richter geltenden Gebote und

    In den Vorschriften der ZPO über das schiedsrichterliche Verfahren sind zwar die Ablehnungsgründe eines Schiedsrichters nicht ausdrücklich geregelt; es ist aber anerkannt, dass ein Ablehnungsgrund im Sinne der §§ 41, 42 ZPO, der zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit berechtigt, auch Zweifel an der Unparteilichkeit des Schiedsrichters bietet, wenn die Parteien das betreffende Näheverhältnis nicht gekannt haben bzw. nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2001 -10 SCHH 3/01-, SchiedsVZ 2003, 134; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.10.2007 -26 SCH 8/07-, SchiedsVZ 2008, 96; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 1036 Rn. 10).
  • OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters

    Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an der begehrten Feststellung besteht über den abschließenden Schiedsspruch hinaus fort (siehe BGHZ 40, 342; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2012 - 26 SchH 15/11

    Gründe für die Ablehnung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts

    Maßgebend hierfür ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt der Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die aus der Sicht eines vernünftigen Menschen die Befürchtung wecken können, der betreffende Schiedsrichter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. OLG Naumburg, a.a.O., m.w.N.; OLG Bremen, SchiedVZ 2007, 53 ff; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2008, 199; NJW-RR 2008, 801).
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 SchH 2/18

    Erfolgreicher Befangenheitsantrag einer Schiedsrichterin

    Für die Beurteilung gelten trotz unterschiedlicher gesetzlicher Fassungen im Schiedsverfahren im Wesentlichen die gleichen Maßstäbe wie für die Befangenheit eines staatlichen Richters (vgl. § 42 Abs. 2 ZPO; KG SchiedsVZ 2010, 225; OLG Frankfurt SchiedsVZ 2008, 96/99; MüKo/Münch ZPO 5. Aufl. § 1036 Rn. 30; Hk-ZPO/Saenger 7. Aufl. § 1036 Rn. 7 ff.).
  • OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07

    Schiedsgerichtsverfahren: Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der

    Das Abwägungsergebnis überprüft der Senat nicht (vgl. OLG Frankfurt vom 4.10.2007, 26 Sch 8/07 zitiert nach juris).
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